Konflikte im Bereich Studienorganisation

Die Fachstudienberatung und der Fachschaftsrat an Ihrem Institut bzw. Fachbereich sind in den allermeisten Fällen die ersten Ansprechpartner*innen bei Konflikten im Bereich Studienorganisation und Lehrinhalte.

Beschwerden zu Anmelde-, Bewerbungs- und Zulassungsverfahren

In diesem Fall sucht die gewählte Ansprechperson zunächst das Gespräch mit den zuständigen Mitarbeitenden im Studierendensekretariat bzw. mit der Leitung. Falls hier keine Lösung gefunden werden kann, ist die Leitung des Dezernats 1 die nächste Anlaufstelle.

Beschwerden zu Prüfungsorganisation und -verfahren

In diesem Fall sucht die betroffene Person zunächst das Gespräch mit den zuständigen Mitarbeitenden und/oder der Leitung im Zentralen Prüfungsamt. Falls hier keine Lösung gefunden werden kann, wendet sich die betroffene Person zunächst an den Fachschaftsrat bzw. den AStA oder die Fachstudienberatung. Kann auch hier keine Lösung gefunden werden, sind der zuständige Prüfungsausschuss und/oder der*die Studiendekan*in die nächste Anlaufstelle. Der*Die Prorektor*in für Studium und Lehre ist zu kontaktieren, wenn keine Lösung gefunden wurde.

Beschwerden bzgl. Überschneidungen von Lehrveranstaltungen

Die betroffene Person versucht in diesem Fall, das Problem zunächst mit der betreffenden Lehrperson zu klären. Ist hier keine Lösung (Verschiebung einer der Veranstaltungen) möglich, sind folgende Schritte zu unternehmen:

1. Der*Die Studierende besorgt sich in jedem Fall formlos eine Bestätigung bei der betroffenen Lehrkraft, dass es zur Überschneidung kommt.
2. Falls Module aus späteren Semestern überschneidungsfrei vorgezogen werden können, bitte diese belegen.
3. Der*Die Studierende zeigt dem Prüfungsamt an, dass eine reguläre Prüfung in diesem Semester aufgrund Überschneidung nicht abgelegt werden kann.

Sollte es aufgrund der Überschneidung im Ausnahmefall tatsächlich zu einer Studienzeitverlängerung kommen, dann entstehen der/dem Studierenden keine Nachteile bei BAföG und Unterhalt.

Beschwerden im Bereich Studieninhalte und Anforderungen

Unter Beschwerden, die konkrete Studieninhalte betreffen, lassen sich insbesondere die folgenden Themen fassen:

  • Veranstaltungen werden gar nicht angeboten oder nicht mit hinreichend vielen Plätzen.
  • Veranstaltungen entsprechen nicht nach den Angaben der Modulbeschreibung.
  • Die Verteilung von Seminarplätzen erfolgt intransparent, ungeordnet oder möglicherweise unfair.
  • Die Arbeitsbelastung (Workload) ist nicht plausibel ermittelt oder zu hoch.
  • Pflichtveranstaltungen überschneiden sich (Überschneidungsfreiheit).
  • Prüfungsleistungen werden in den Modulbeschreibungen nicht transparent dargestellt oder nicht in der gebotenen Frist korrigiert.
  • Leistungen, die im Ausland erbracht wurden, werden trotz abgeschlossenem „Learning Agreement“ vom Prüfungsausschuss nicht adäquat anerkannt.
  • In den Modulbeschreibungen aufgeführte Lerninhalte wurden Ihnen nicht oder nur teilweise vermittelt.

Handelt es sich um Beschwerden zu konkreten Studieninhalten sind zunächst die jeweiligen Lehrenden die direkten Ansprechpersonen. Möchte die betroffene Person die Beschwerde anonym darlegen, sind der jeweilige Fachschaftsrat sowie die Fachstudienberatung weitere Anlaufstellen, um die Beschwerde mittelbar vorzutragen.

Im Falle von zu hohen Anforderungen im Seminar oder eines überhöhten Workloads (ob objektive oder subjektive Wahrnehmung) wird den Studierenden geraten, bzgl. des wahrgenommenen Problems mit der Lehrperson ins Gespräch zu treten. Fachschaftsrat und/oder Fachstudienberatung können an dem Gespräch als Vermittler teilnehmen, um bei eventuellen Konflikten zwischen den Parteien schlichtend einzugreifen. Wird im Gespräch keine Einigung erzielt, muss ggf. die Institutsleitung hinzugezogen werden; grundsätzlich muss dabei Art. 5 III Grundgesetzt (Meinungsfreiheit) berücksichtigt und eingehalten werden.

Beschwerden zur Benotung einer Prüfungsleistung

Betrifft die Beschwerde die Benotung einer Prüfungsleistung, wird im Idealfall zunächst das Gespräch mit dem*der Prüfer*in gesucht, der die Benotung vorgenommen hat. Kann die Beschwerde im gemeinsamen Gespräch nicht geklärt werden, haben Studierende die Möglichkeit beim Zentralen Prüfungsamt schriftlichen oder mündlich zur Niederschrift Widerspruch einzulegen. Das Prüfungsamt bittet den*die Prüfer*in daraufhin um schriftliche Stellungnahme.



Für die Fälle, dass sich Konflikte nicht in direkter Kommunikation zwischen den Angehörigen der Universität klären lassen und zugleich der*die jeweilige Studiendekan*in oder Beauftragte*r nicht zuständig scheint, hat die Universität auch für ihre Studierenden ein zentrales Konfliktmanagement und Beschwerdestellen eingerichtet. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen an:

Konfliktmanagement und Beschwerdestellen der Universität Greifswald
 


Bereich Qualitätssicherung des Zentrums für Qualität in Studium und Lehre (ZQSL)
Baderstraße 4/5
17489 Greifswald
Postanschrift: 17487 Greifswald

Telefon +49 3834 420-1136, -3379, -3373
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