Beschwerden über Lehrende

Beschwerden von Studierenden, die sich auf bestimmte Personen beziehen, betreffen in der Regel die folgenden Themen:

- persönliches Verhalten der Dozierenden
- Gestaltung der Lehre/der Lehrveranstaltung
- Betreuung durch Dozierende (konkrete Lehrveranstaltung) oder Fachstudienberatung (allgemein im Studienfach)

  • Bei personenbezogenen Beschwerden läuft das Beschwerdemanagement in den meisten Fällen dezentral ab. Im Idealfall sucht der Studierende das Gespräch mit dem Dozierenden und trägt die Beschwerde vor. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, sich mit der Beschwerde an den jeweiligen Fachschaftsrat zu wenden. Dieser setzt sich nach einem ausführlichen Gespräch mit den Studierenden entweder direkt mit dem Dozierenden in Verbindung oder wählt zunächst den Umweg über – wenn nicht selbst von der Beschwerde betroffen – den geschäftsführenden Direktor des Instituts oder den zuständigen Fachstudienberater, die dann wiederum mit dem betroffenen Dozierenden das Gespräch suchen. In allen Fällen erhält der Dozierende die Möglichkeit der Stellungnahme. Ein klärendes Gespräch kann, die Gesprächsbereitschaft des Dozierenden vorausgesetzt, nur stattfinden, wenn der Studierende auf seine Anonymität verzichtet.
  • Eine zweite Möglichkeit der Beschwerde über einen Dozierenden besteht, wenn die Lehrveranstaltung des Dozierenden von der IQS evaluiert wird. In den Abschnitten „Lehrperson: Engagement und Lehrkompetenz“, „Lehrperson: Feedback und Betreuung“ sowie im Rahmen der offenen Frage „Was könnte verbessert werden?“, können Studierende den Dozierenden eine Rückmeldung geben. Über das Ausfüllen des Fragebogens erhalten die Studierenden die Möglichkeit, die Beschwerde anonym mitzuteilen. Da die Antworten aber überwiegend vorgegebenen sind, fällt die Formulierung der Beschwerde weniger präzise aus. Nach der Auswertung der Fragebögen durch die IQS erhält die Lehrperson einen Bericht über die Ergebnisse, welche anschließend gemeinsam mit den Teilnehmenden der entsprechenden Lehrveranstaltung besprochen werden sollen. Bei dieser Form kann jedoch zunächst – außer durch die anschließende Besprechung der Evaluationsergebnisse in der Veranstaltung – kein Einzelmanagement der Beschwerde erfolgen. Das Ergebnis der Lehrveranstaltungsevaluation (LVE) kann aber genutzt werden, um eine objektivere Beurteilung des Verhaltens der von der Beschwerde betroffenen Lehrperson zu erhalten. Am Ende der Evaluationsperiode erhält der/die, gem. § 93 LHG M-V gewählte, Studiendekan/in zur Wahrnehmung der mit Lehre und Studium zusammenhängenden Aufgaben Kenntnis der Befragungsergebnisse in Form eines personenbezogenen Berichts auf Skalenebene. Zwischen der Studiendekanin/dem Studiendekan und der IQS findet einmal pro Semester ein Gespräch zur Nachbereitung der LVE statt. Die Studiendekanin/der Studiendekan trägt die Ergebnisse der LVE daraufhin in die zuständigen Gremien bzw. in die dazu eingerichteten Kommissionen der Fakultät. Wie die einzelnen Lehrenden und die jeweiligen Fächer leitet die Fakultätsleitung mittels der präsentierten Ergebnisse der LVE ggf. geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Lehrveranstaltungen in der Breite der Fakultät sowie bezogen auf einzelne Lehrveranstaltungen ab und ein.


Für die Fälle, dass sich Konflike nicht in direkter Kommunikation zwischen den Angehörigen der Universität klären lassen und zugleich der/die jeweilige Studiendekan/in oder Beauftragte/r nicht zuständig scheint, hat die Universität auch für ihre Studierenden ein zentrales strukturiertes Verfahren zum Beschwerde- und Konfliktmanagement eingerichtet. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen an:

beschwerdemanagementuni-greifswaldde
 


Stabsstelle Integrierte Qualitätssicherung in Studium und Lehre (IQS)
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