Beschwerden im Bereich Studienorganisation

Bei Beschwerden im Bereich der Studienorganisation handelt es sich größtenteils um personenunabhängige Schwierigkeiten, die vor allem die folgenden Themenfelder betreffen:

- Anmelde-, Bewerbungs- und Zulassungsverfahren
- Prüfungsorganisation und -verfahren
- Überschneidungen von Lehrveranstaltungen

Bei Problemen im Bereich der Studienorganisation können sich die Studierenden je nach Problemlage an unterschiedliche Ansprechpersonen wenden

Beschwerden zu Anmelde-, Bewerbungs- und Zulassungsverfahren

In diesem Fall sucht die gewählte Ansprechperson zunächst das Gespräch mit den zuständigen Mitarbeitern im Studierendensekretariat bzw. mit dem Leiter. Falls hier keine Lösung gefunden werden kann, ist die Leitung des Dezernats 1 die nächste Anlaufstelle.

Beschwerden zu Prüfungsorganisation und -verfahren

In diesem Fall sucht die betroffene Person zunächst das Gespräch mit den zuständigen Mitarbeitern und/oder der Leitung im Zentralen Prüfungsamt. Falls hier keine Lösung gefunden werden kann, wendet sich die betroffene Person zunächst an den Fachschaftsrat bzw. den AStA oder die Fachstudienberatung. Kann auch hier keine Lösung gefunden werden, sind der zuständige Prüfungsausschuss und/oder der/die Studiendekan/in die nächste Anlaufstelle. Der Prorektor für Studium und Lehre ist zu kontaktieren, wenn keine Lösung gefunden wurde.

Beschwerden bzgl. Überschneidungen von Lehrveranstaltungen

Die betroffene Person versucht in diesem Fall das Problem zunächst mit der betreffenden Lehrperson zu klären. Ist hier keine Lösung (Verschiebung einer der Veranstaltungen) möglich, sind folgende Schritte zu unternehmen:

1. Die/der Studierende besorgt sich in jedem Fall formlos eine Bestätigung bei der betroffenen Lehr-kraft, dass es zur Überschneidung kommt.
2. Falls Module aus späteren Semestern überschneidungsfrei vorgezogen werden können, bitte diese belegen.
3. Die/der Studierende zeigt dem Prüfungsamt an, dass eine reguläre Prüfung in diesem Semester aufgrund Überschneidung nicht abgelegt werden kann.

Sollte es aufgrund der Überschneidung im Ausnahmefall tatsächlich zu einer Studienzeitverlängerung kommen, dann entstehen der/dem Studierenden keine Nachteile bei BAföG und Unterhalt.

Beschwerden im Bereich Studieninhalte

Unter Beschwerden, die konkrete Studieninhalte betreffen, lassen sich insbesondere die folgenden Themen fassen:

- Anforderungen/Workload
- konkrete Inhalte von Veranstaltungen

Handelt es sich um Beschwerden zu konkreten Studieninhalten sind zunächst die jeweiligen Lehrenden die direkten Ansprechpersonen. Möchte die betroffene Person die Beschwerde anonym darlegen, sind der jeweilige Fachschaftsrat sowie die Fachstudienberatung weitere Anlaufstellen, um die Beschwerde mittelbar vorzutragen.

Im Falle von zu hohen Anforderungen im Seminar oder eines überhöhten Workloads (ob objektive oder subjektive Wahrnehmung) wird den Studierenden geraten, bzgl. des wahrgenommenen Problems mit der Lehrperson ins Gespräch zu treten. Fachschaftsrat und/oder Fachstudienberatung können an dem Gespräch als Vermittler teilnehmen, um bei eventuellen Konflikten zwischen den Parteien schlichtend einzugreifen. Wird im Gespräch keine Einigung erzielt, muss ggf. die Institutsleitung hinzugezogen werden; grundsätzlich muss dabei Art. 5 III Grundgesetzt (Meinungsfreiheit) berücksichtigt und eingehalten werden.

Beschwerden zur Benotung einer Prüfungsleistung

Betrifft die Beschwerde die Benotung einer Prüfungsleistung wird im Idealfall zunächst das Gespräch mit dem Prüfer gesucht, der die Benotung vorgenommen hat. Kann die Beschwerde im gemeinsamen Gespräch nicht geklärt werden, haben Studierende die Möglichkeit beim Zentralen Prüfungsamt schriftlichen oder mündlich zur Niederschrift Widerspruch einzulegen. Das Prüfungsamt bittet den Prüfer daraufhin um schriftliche Stellungnahme.



Für die Fälle, dass sich Konflike nicht in direkter Kommunikation zwischen den Angehörigen der Universität klären lassen und zugleich der/die jeweilige Studiendekan/in oder Beauftragte/r nicht zuständig scheint, hat die Universität auch für ihre Studierenden ein zentrales strukturiertes Verfahren zum Beschwerde- und Konfliktmanagement eingerichtet. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen an:

beschwerdemanagementuni-greifswaldde
 


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