Individuelle Probleme

Zu den von ausländischen Studierenden geäußerten Beschwerden gehören größtenteils die folgenden Probleme:

- Herkunft/Religionszugehörigkeit/Diskriminierung
- schlechte Betreuung
- Probleme mit Behörden
- Finanzen

  • In Fällen von Diskriminierung können sich ausländische Studierende an die Beschwerdestelle für ausländische Studierende wenden (§ 3 Abs. 7 LHG M-V; § 2 Abs. 11 GO). An der Universität Greifswald nimmt der*die Prorektor*in für internationale Angelegenheiten diese Aufgabe wahr. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, die Beschwerde zunächst bei dem*der AStA-Referent*in für Internationales vorzutragen (§ 24 Abs. 2 Nr. 8; LHG M-V). Die Beauftragten beraten zunächst die Beschwerdeführer in einem gemeinsamen Gespräch und setzen sich anschließend – das Einverständnis der betroffenen Person vorausgesetzt – mit den von der Beschwerde betroffenen Personen und/oder Einrichtungen in Verbindung.
  • Bei Beschwerden, die die Nichteinhaltung des von der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) erlassenen Nationalen Kodexes für das Ausländerstudium an deutschen Hochschulen betreffen (z. B. keine angemessene fachliche, sprachliche und soziale Betreuung), ist der*die Prorektor*in für internationale Angelegenheiten zuständig. Wenn das Problem nicht innerhalb der Universität gelöst werden kann, haben ausländische Studierende die Möglichkeit, sich an eine bei der HRK eingerichtete gemeinsame Vermittlungsstelle zu wenden (Vgl. NK, rechtliche Rahmenbedingungen).
  • Bei Problemen mit Behörden, z. B. der Ausländerbehörde, wenden sich die Studierenden in erster Linie an den AStA, wo sie der*die Referent*in für Internationales berät. Ggf. tritt der AStA in Kontakt mit der jeweiligen Behörde, um sich erstens ein objektives Bild zu machen und zweitens das Problem zu klären bzw. das weitere Vorgehen mit der jeweiligen Behörde sowie dem ausländischen Studierenden abzusprechen.
  • Bei finanziellen Problemen, z. B. als Folge von abgeschlossenen Verträgen (Versicherung, Mobilfunk etc.), informieren und unterstützen die Sozialberatung, die Rechtsberatung des Studierendenwerks oder der AStA.


Für die Fälle, dass sich Konflikte nicht in direkter Kommunikation zwischen den Angehörigen der Universität klären lassen und zugleich der*die jeweilige Studiendekan*in oder Beauftragte*r nicht zuständig scheint, hat die Universität auch für ihre Studierenden ein zentrales strukturiertes Verfahren zum Beschwerde- und Konfliktmanagement eingerichtet. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen an:

Beschwerde- und Konfliktmanagement der Universität Greifswald

 


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