Servicestelle Studiengangsentwicklung
Das Zentrum für Qualität in Studium und Lehre (ZQSL) unterstützt die Fachbereiche bei der Einrichtung oder Modifizierung von Studiengängen. Im Bereich Qualitätssicherung stehen die Gestaltung von Studien- und Prüfungsordnungen im Hinblick auf die formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien der Akkreditierungsfähigkeit im Mittelpunkt.
Für die Entwicklung eines neuen Studiengangs oder für eine substanzielle Studiengangsänderung ist eine im Einvernehmen mit den Dekan*innen getroffene Bestätigung des Rektorats Grundvoraussetzung. Weitere Planungshinweise so zur Akkreditierung des Studiengangs sind zu beachten. Für eine einfache Änderungssatzung zu einem bestehenden Studiengang ist kein Rektoratsbeschluss erforderlich.
Für die Entwicklung eines internationalen Studiengangs, der gemeinsam mit einer oder mehreren ausländischen Hochschulen koordiniert und angeboten werden soll, sollten zunächst das Rektorat (Prorektorin für Lehre, Lehrer*innenbildung und Internationalsierung) und das International Office kontaktiert werden. Das International Office unterstützt u. a. bei der Akquirierung von Fördermöglichkeiten und beim nötigen Kooperationsvertrag.
Weitere Informationen zu Prozessbeschreibungen im Qualitätshandbuch:
Bereich Qualitätssicherung des Zentrums für Qualität in Studium und Lehre (ZQSL)
Baderstraße 4/5
17489 Greifswald
Postanschrift: 17487 Greifswald
Telefon +49 3834 420-1136, -3379, -3373
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