Servicestelle Studiengangsentwicklung

Das Zentrum für Qualität in Studium und Lehre (ZQSL) unterstützt die Fachbereiche bei der Einrichtung oder Modifizierung von Studiengängen. Im Mittelpunkt der Gestaltung stehen die formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien der Akkreditierungsfähigkeit von Studien- und Prüfungsordnungen.
Grundvoraussetzung für die Entwicklung eines neuen Studiengangs oder für eine substanzielle Studiengangsänderung ist eine im Einvernehmen mit den Dekan*innen getroffene Bestätigung des Rektorats. Die Planungshinweise zur Akkreditierung des Studiengangs sind ebenfalls zu beachten. Eine einfache Änderungssatzung zu einem bestehenden Studiengang erfordert hingegen kein Rektoratsbeschluss.
Für die Entwicklung eines internationalen Studiengangs, der gemeinsam mit einer oder mehreren ausländischen Hochschulen koordiniert und angeboten werden soll, sollten zunächst das Rektorat (Prorektorin für Lehre, Lehrer*innenbildung und Internationalsierung) und das International Office kontaktiert werden. Eine Unterstützung durch das International Office kann u. a. bei der Akquirierung von Fördermöglichkeiten und beim Stellen des nötigen Kooperationsvertrag erfolgen.
Weitere Informationen zu Prozessbeschreibungen im Qualitätshandbuch:
Bereich Qualitätssicherung des Zentrums für Qualität in Studium und Lehre (ZQSL)
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17489 Greifswald
Postanschrift: 17487 Greifswald
Telefon +49 3834 420-1136, -3379, -3373
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