Verfahrensgang (Prüfung)

Verfahrensablauf bei der Einrichtung und Änderung von Studiengängen sowie bei der Erarbeitung und Verabschiedung von Prüfungs- und Studienordnungen einschließlich von Änderungen

Vor der Entwicklung eines neuen Studiengangs oder für eine substanzielle Studiengangsänderung ist zunächst ein Antrag an das Rektorat zu richten. Für eine einfache Änderungssatzung zu einem bestehenden Studiengang ist kein Rektoratsbeschluss erforderlich.

Die nächsten Schritte der Studienngangsentwicklung folgen dem vom Senat beschlossenen Verfahrensablauf. Verschiedene universitäre Stellen prüfen die Studiengangsdokumente. So prüft das Prüfungsamt die Kohärenz zu Rahmenprüfungsordnung und Prüfungswesen. Die IQS prüft die Akkreditierungsfähigkeit der Studiengangskonzepte. Das Referat Controlling und Statistik prüft die Verfügbarkeit der für das Studienangebot erforderlichen Lehrkapazität. Gleichstellungsbeauftragte und Schwerbehindertenbeauftragte bewerten die Gewährleistung von Chancengleichheit und Nachteilsausgleich. Eine abschließende Rechtsprüfung erfolgt durch die Dezernent*in für studentische und internationale Angelegenheiten.

Ablauf des Prüfverfahrens (verkürzt)

  1. Fach
  2. Institutsleitung/Fachrichtungsleitung
  3. ggf. Studienkommission der Fakultät
  4. Dekanat und Fakultätsrat der jeweiligen Fakultät
  5. Geschäftsführung des Senats + Prüfverfahren (u.a. Zentrales Prüfungsamt, Referat Controlling und Statistik, IQS, juristische Prüfung, Gleichstellungsbeauftragte,...),
  6. Rückmeldung an das Fach und die Fakultät, ggf. mehrere Feedback- und Überarbeitungsschleifen
  7. Studienkommission des Senats
  8. ggf. Senat (bei neuen Studiengängen und substanziellen Änderungen, d. h. bei Anzeigepflicht gemäß § 28 Abs.4 LHG M-V)
  9. Rektorat

Formular zur Dokumentation

Neue sowie geänderte Studien- und Prüfungsordnungen müssen, gemäß Verfahrensgang, von verschiedenen Stationen geprüft werden.

Für die nachvollziehbare und transparente Dokumentation des Verfahrensgangs ist ab sofort das nachfolgende Formular zu verwenden. In diesem Formular tragen zunächst die Fachbereiche die jeweils entsprechenden Daten des Studiengangs ein, sodass die Ordnungen dann in die Schleife des Verfahrensablaufes gehen können.


Stabsstelle Integrierte Qualitätssicherung in Studium und Lehre (IQS)
Baderstraße 4/5
17489 Greifswald
Postanschrift: 17487 Greifswald

Telefon +49 3834 420-1136, -3379, -3373
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