Entwicklung und Einrichtung eines neuen Studiengangs

Verfahrensablauf - Hinweise zum Vorgehen

Für die Entwicklung eines neuen Studiengangs oder für eine substanzielle Studiengangsänderung muss als erstes ein bestätigender Beschluss des Rektorats vorliegen. Dieser wird im Einvernehmen mit der Dienstberatung der Dekan*innen getroffen. Eine entsprechende Konzeptksizze als Antrag an das Rektorat muss beinhalten: 1. Aussagen zum inhaltlichen Konzept, 2. Angaben zu dem/den beteiligten Institut/en, 3. Darstellung der Einbindung des neuen/modifizierten Studiengangs in das inhaltliche Profil der Fakultät/en, 4. Angaben zur erwarteten Nachfrage und zu den Berufsperspektiven, 5. Angaben zu der erwünschten Zahl der Studienplätze und 6. eine Zusammenstellung und Bestätigung der für den Studiengang vorhandenen personellen Ressourcen.

Die nächsten Schritte der Studiengangsentwicklung folgen dem vom Senat beschlossenen Verfahrensablauf. Ein Leitfaden für die Akkreditierung informiert über die Akkreditierungsanforderungen. So muss frühzeitig die Einbeziehung externer Gutachter*innen geklärt werden.

Nach Abschluss der Studiengangsentwicklung am Institut bzw. an der Fachrichtung werden die Studiengangsdokumente an das Dekanat der Fakultät weitergeleitet. Die Studiengangsdokumente umfassen:

  1. Prüfungs- und Studienordnung
  2. Anschreiben
  3. der von Rektorat und Dienstberatung bestätigte Antrag
  4. der Nachweis über die Einbeziehung/das Votum der Studierendenvertretung
  5. der Nachweis über die für die Akkreditierung des neuen Studiengangs erforderliche Einbeziehung externer Gutachter*innen bzw. Angaben zum Akkreditierungsturnus

Das Dekanat leitet die Studiengangsdokumente nach Bestätigung durch den Fakultätsrat an die Geschäftsstelle des Senats weiter. Anschließend folgt die Überprüfung der Studiengangsdokumente im Verfahrensgang der Studienkommission.


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