Arbeitshilfen und Standards

Vor der Entwicklung eines neuen Studiengangs oder für eine substanzielle Studiengangsänderung ist zunächst ein Antrag an das Rektorat zu richten. Nachstehend finden Sie die notwendigen Grundlagendokumente und Arbeitshilfen entsprechend, ob es um die Einrichtung eines neuen Studiengangs geht, um die Überarbeitung eines bereits bestehenden Studiengangs oder um die Anpassung der bestehenden Studien- und/oder Prüfungsordnungen an die Rahmenprüfungsordnung.


  1. Einrichtung eines neuen Studiengangs
  2. Überarbeitung bestehender Studiengänge
  3. Änderungssatzungen zu Prüfungs- und Studienordnungen
  4. Hinweise zur Studiengangsgestaltung und Modularisierung

Nach Abschluss der Studiengangsreform bzw. Studiengangsentwicklung am Institut bzw. an der Fachrichtung werden die Studiengangsdokumente an das Dekanat der Fakultät weitergeleitet.

Die Studiengangsdokumente umfassen:

  1. (geänderte) Prüfungs- und Studienordnung
  2. Anschreiben zur Begründung der Studiengangsreform
  3. bei neu entwickelten oder substanziell geänderten Studiengängen zusätzlich:
    1. der von Rektorat und Dienstberatung bestätigte Antrag
    2. der Nachweis über die Einbeziehung bzw. das Votum der Studierendenvertretung
    3. bei Bachelor- und Masterstudiengängen der Nachweis über die für die Akkreditierung des neuen Studiengangs erforderliche Einbeziehung externer Gutachter*innen

Das Dekanat leitet die Studiengangsdokumente nach Bestätigung durch den Fakultätsrat an die Geschäftsstelle des Senats weiter. Anschließend folgt die Überprüfung der Studiengangsdokumente im Verfahrensgang der Studienkommission.

 


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