Hinweise zur Studiengangsgestaltung
Handreichung zur Modularisierung
Bei der Entwicklung eines neuen Studiengangs oder Überarbeitung eines bereits bestehenden Studiengangs sind bestimmte Grundsätze der Studiengangsgestaltung und Modularisierung zu beachten. Vor allem das Constructive Alignment von Qualifikationszielen bzw. expectend learning outcomes, Lehr- und Lernformaten sowie den Prüfungs- und Studienleistungen ist grundlegend für eine gelungene Studiengangs- und Modulgestaltung.
Für die Umsetzung des Studiengangskonzepts in eine Prüfungs- und Studienordnung gibt es technische Rahmenbedingungen zu beachten. Zum Wintersemester 2025/26 wurden durch das Rektorat in Abstimmung mit den Fakultäten die Liste der planmäßig vorgesehenen Lehrveranstaltungsarten aktuaiisert. Bitte informieren Sie sich, welche Lehrveranstaltungsarten an der Universität Greifswald grundsätzlich vorgesehen sind und wie sich diese z. B. hinsichtlich der Aktivität der Lehrperson und der Studierenden definieren.
Diese und weitere Informationen haben wir für Sie zusammengestellt: Handreichung zur Studiengangsgestaltung und Modularisierung
Dokumente zur Einreichung in die Gremien der Universität
Nach Abschluss der Studiengangsreform bzw. Studiengangsentwicklung am Institut bzw. an der Fachrichtung werden die Studiengangsdokumente an das Dekanat der Fakultät weitergeleitet.
Die Studiengangsdokumente umfassen:
- Anschreiben zum Anlass und zu wesentlichen Aspekten der Studiengangsreform
- neu gefasste Prüfungs- und Studienordnung oder Änderungssatzung zur bestehenden Prüfungs- und Studienordnung
- bei neu entwickelten oder substanziell geänderten Studiengängen zusätzlich:
- der von Rektorat und Dienstberatung bestätigte Antrag
- der Nachweis über die Einbeziehung bzw. das Votum der Studierendenvertretung
- Bestätigung der betreffenden Fakultätsleitunen über die Gewährleistung etwaiger Lehrimporte
- bei Bachelor- und Masterstudiengängen der Nachweis über die für die Akkreditierung des neuen Studiengangs erforderliche Einbeziehung externer Gutachter*innen
Das Dekanat leitet die Studiengangsdokumente nach Bestätigung durch den Fakultätsrat an die Geschäftsstelle des Senats weiter. Anschließend folgt die Überprüfung der Studiengangsdokumente im Verfahrensgang der Studienkommission.
Die Prüfungs- und Studienordnung einschließlich der Anlagen "Musterstudienplan" und "Modulbeschreibungen" müssen in deutscher Sprache formuliert sein, auch wenn die Titel der Module und die Fachbegriffe bspw. auf Englisch gehalten sind. Gemäß Beschluss der Studienkommission sind folgende MUSTER-Dokumente anzuwenden:
Bereich Qualitätssicherung des Zentrums für Qualität in Studium und Lehre (ZQSL)
Baderstraße 4/5
17489 Greifswald
Postanschrift: 17487 Greifswald
Telefon +49 3834 420-1136, -3379, -3373
qualitaetssicherunguni-greifswaldde