Fachevaluation Wirtschaftswissenschaften 2021-23

Selbstevaluation

Der Reflexionsbericht des wirtschaftswissenschaftlichen Fachbereichs der Recht- und Staatswissenschaftlichen Fakultät lag im Frühjahr 2023 vor. Die empirischen Ergebnisse zur Qualität der Lehre und der Studienbedingungen (Daten und Kennzahlen zu Studierenden, Studierbarkeit und Studienerfolg, Ergebnisse von Befragungen, Konzept und Verfahren zur fachintegrierten Qualitätssicherung) fasste die Integrierte Qualitätssicherung im Evaluationsprofilbericht zusammen.

Begutachtung

Die Begehung fand am 28. und 29.09.2023 vor Ort an der Universität Greifswald statt. Die Mitglieder der Gutachtengruppe waren:

  • Prof. Dr. Susan Kurth (Hochschule Flensburg)
  • Prof. Dr. Thomas Gaube (Universität Osnabrück)
  • Prof. Dr. Ludwig Kuntz (Universität zu Köln)
  • Dr. Agnes Oestreich (Leiterin Rechnungsprüfungsamt Greifswald)
  • John Brüne (studentischer Gutachter, Universität Göttingen)

Themen der Gespräche des Gutachtengremiums mit Vertreter*innen des Fachbereichs, der Studierendenschaft, des Dekanats, des Rektorats und der Verwaltung waren das Profil des Fachbereichs, übergreifende Themen von Studium und Lehre sowie die einzelnen Studienangebote.

Das Gutachten über die Qualität der Studienangebote und der Lehre am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften lag am 23.10.2023 vor.

Nachbereitung (Follow up)

Am 27.02.2024 fand die institutsöffentliche Auswertungsveranstaltung zum Gutachten statt. Gemeinsam mit Vertreter*innen des Dekanats, des Rektorats und der Verwaltung wurden die gutachterlichen Empfehlungen ausgewertet und Umsetzungsschritte vereinbart.

Die Akkreditierungen der Studiengänge Betriebswirtschaftslehre (Bachelor of Science) und Health Care Management (Master of Science) werden auf Basis § 26 Absatz 3 Satz 2 der Studienakkreditierungslandesverordnung - StudAkkLVO M-V um 1 Jahr bis zum 30.09.2023 verlängert. Die Akkreditierung des auslaufenden Bachelorteilstudiengangs Wirtschaft (Bachelor of Arts) wird für die noch eingeschriebenen Studierenden gemäß § 26 Absatz 3 Satz 1 StudAkkLVO verlängert. Auf Grundlage des Gutachtens und des Protokolls der Auswertungsveranstaltung wird das Rektorat die Reakkreditierung erörtern.

Ein Nachgespräch mit Institutsleitung/Institutsrat zu den Ergebnissen des Evaluationsverfahrens ist vorgesehen. In einem Umsetzungsbericht sollen die Ergebnisse ein Jahr nach der Auswertungsveranstaltung dokumentiert werden.


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