Fachevaluation Wirtschaftswissenschaften 2021/22

Selbstevaluation

Die Planungen zur periodischen externen Fachevaluation des Studienangebots am Fachbereich Wirtschaftsschaften wurden vom Rektorat und dem Dekan der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät wie folgt aktualisiert: Der interne Evaluationsbericht des Fachbereichs soll zum Ende der Vorlesungszeit des Wintersemesters 2022/23 vorliegen.

Als Anlage zum Reflexionsbericht des Fachbereichs liegt der Evaluationsprofilbericht vor, in welchem die Integrierte Qualitätssicherung in Studium und Lehre hochschulstatistische Daten und Befragungsergebnisse zu den Studiengängen des Instituts zusammenfassend aufbereitet hat.

Begutachtung

Die Begehung durch eine externe Gutachtengruppe wird für den Zeitraum März-Mai 2023 angestrebt.

Themen der Gespräche des Gutachtengremiums mit Vertreter*innen des Fachbereichs, der Studierendenschaft, des Dekanats, des Rektorats und der Verwaltung sind das Profil des Fachbereichs und übergreifende Themen von Studium und Lehre sowie die einzelnen Studienangebote.

Nachbereitung (Follow up)

Ebenfalls noch für das Sommersemester 2023 ist die institutsöffentliche Auswertungsveranstaltung zu Gutachten des externen Gutachtengremiums vorgesehen. Gemeinsam mit Vertreter*innen des Dekanats, des Rektorats und der Verwaltung sollen die gutachterlichen Empfehlungen ausgewertet und Umsetzungsschritte vereinbart werden.

Die Akkreditierungen der Studiengänge Betriebswirtschaftslehre (Bachelor of Science) und Health Care Management (Master of Science) werden auf Basis § 26 Absatz 3 Satz 2 der Studienakkreditierungslandesverordnung - StudAkkLVO M-V um 1 Jahr bis zum 30.09.2023 verlängert. Die Akkreditierung des auslaufenden Bachelorteilstudiengangs Wirtschaft (Bachelor of Arts) wird für die noch eingeschriebenen Studierenden gemäß § 26 Absatz 3 Satz 1 StudAkkLVO verlängert. Auf Grundlage des Gutachtens und des Protokolls der Auswertungsveranstaltung wird das Rektorat die Re-Akkreditierung erörtern.

Ein Nachgespräch mit Institutsleitung/Institutsrat zu den Ergebnissen des Evaluationsverfahrens ist vorgesehen. In einem Umsetzungsbericht sollen die Ergebnisse ein Jahr nach der Auswertungsveranstaltung dokumentiert werden.


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