Glossar
Hier finden Sie alphabetisch geordnet wichtige Begrifflichkeiten aus dem Bereich der Qualitätssicherung von Studium und Lehre an Hochschulen.
Absolventenbefragung
Die Universität Greifswald führt jährlich zwischen Oktober und Februar eine Onlinebefragung ehemaliger Studierender der Universität Greifswald etwa eineinhalb Jahre nach dem Studienabschluss durch. In der Studie geht es um die retrospektive Beurteilung der Studienbedingungen sowie um die Situation nach dem Studienabschluss. Zudem wird die Nutzung von Weiterbildungsangeboten der Universität Greifswald sowie das Interesse für einen Alumni-Kontakt erhoben.
Die Befragung der Absolventen der Universität Greifswald soll im Wesentlichen 3 Zielen dienen:
- Der Generierung von Informationen über die retrospektive Beurteilung der Studiengänge und Studienbedingungen durch die Absolventen und der Aufdeckung von Verbesserungspotenzial.
- Der Erlangung von Informationen für die Hochschulsteuerung und insbesondere das neu zu schaffenden Indikatorensystem zur Messung von Qualität in Studium und Lehre.
- Der Sammlung und Auswertung von Informationen über den Kompetenzerwerb der Absolventen und den Praxisbezug des Studiums und Schaffung eines Anknüpfungspunktes für Alumni-Aktivitäten und Weiterbildungsangebote der Universität.
Akkreditierung
Bei der Akkreditierung handelt es sich um ein Begutachtungsverfahren, in dem hinsichtlich des Akkreditierungsgegenstandes die Einhaltung vorher definierter Mindeststandards geprüft wird. In Deutschland besteht bezüglich der Akkreditierung im Hochschulbereich derzeit ein dezentrales System, bei dem der Akkreditierungsrat verschiedenen Akkreditierungsagenturen durch Beschluss die Möglichkeit der Durchführung des Verfahrens der Programmakkreditierung oder Systemakkreditierung an Hochschulen einräumt.
Weiterführende Hinweise zum deutschen Akkreditierungssystem unter:
www.akkreditierungsrat.de
Akkreditierungsagentur
Akkreditierungsagenturen führen an deutschen Hochschulen die Verfahren der Programmakkreditierung oder Systemakkreditierung durch. Sie werden vom Akkreditierungsrat in der Regel für einen befristeten Zeitraum von 8 Jahren akkreditiert. Durch die Einhaltung der vordefinierten Kriterien ist gewährleisten, dass Akkreditierungsagenturen gewisse Mindestanforderungen erfüllen, die eine gewissenhafte Wahrnehmung ihrer Aufgaben erwarten lässt.
Weiterführende Hinweise zu Akkreditierungsagenturen unter:
www.akkreditierungsrat.de
Akkreditierungsrat
Durch das Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland" vom 15.02.2005, i.d.F.v. 01.04.2008, wurde die gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit des Akkreditierungsrats als zentraler Akteur im deutschen Akkreditierungssystem für Hochschulen geschaffen. Das Mission Statement der Stiftung lässt die Bedeutung der Arbeit des Akkreditierungsrats in der deutschen Hochschullandschaft erkennen:
„Die Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland hat den gesetzlichen Auftrag, das System der Qualitätssicherung in Studium und Lehre durch Akkreditierung von Studiengängen zu organisieren. Sie versteht sich als Organisation, die in der Erfüllung dieser Aufgaben einen wichtigen Beitrag zur Sicherung und Entwicklung der Qualität von Studium und Lehre in den deutschen Hochschulen leistet, diese Qualität dokumentiert und dadurch die Reputation deutscher Studiengänge im In- und Ausland sichert und erhöht.“
Weiterführende Hinweise zum Wirkungsbereich des Akkreditierungsrates unter:
www.akkreditierungsrat.de
Arbeitsaufwand
Work load ist der in Zeitstunden ausgedrückte erwartete studentische Arbeitsaufwand, der, im Unterschied zum System der Semesterwochenstunden, das gesamte Studienpensum berücksichtigt. Er bildet die Grundlage für die Zuordnung von Leistungspunkten zu Modulen bzw. Lehrveranstaltungen und setzt sich zusammen aus den Kontaktstunden und dem Selbststudium. Nach einem Beschluss der KMK vom 24.10.1997 sollte für den work load eines Vollzeitstudiums eines Jahres eine Höchstgrenze von insgesamt 1800 Stunden angesetzt werden. Der tatsächlich erbrachte Aufwand dürfte jedoch im Durchschnitt in einem Korridor zwischen 1500 und 1800 Stunden liegen.
Quelle: HRK; http://www.hrk.de/bologna/de/home/1969.php
Befragung zur Studienabschlussphase
Befragung von Bachelorstudierenden im 6. Fachsemester oder höher, von Masterstudierenden im 4. Fachsemester oder höher sowie von Studierenden der Diplom- und Staatsexamensstudiengänge und des Kirchlichen Examens im 8. Fachsemester oder höher. Im Mittelpunkt der Befragung stehen Fragen zu den Rahmenbedingungen des Studiums (z. B. Im Studienfach sind die Prüfungsziele klar definiert.), zu studienabschnittsspezifischen Anforderungen (z. B. Es belastet mich, dass ich kurz vor meinem Abschluss stehe und immer noch nicht weiß, was ich danach machen will.) sowie zu den Abschlussprüfungen (z. B. Ich muss noch Prüfungen ablegen, die eigentlich schon in früheren Semestern vorgesehen waren.).
Berufsbefähigung / Berufsqualifizierung (engl. employability)
In den Bachelor- und Master-Studiengängen ist neben der fundierten wissenschaftlichen Ausbildung die Vermittlung von praxisnahen Studieninhalten, berufsfeldbezogenen Zusatzqualifikationen (z. B. BWL, EDV, Fremdsprachen) und Schlüsselqualifikationen (z. B. Teamfähigkeit, Präsentationstechniken, kommunikative Kompetenz) von zentraler Bedeutung. Dadurch wird die Berufsbefähigung der Absolventinnen und Absolventen erhöht.
Bildungsziel
Im Rahmen des Bologna-Prozesses wurden vier Bildungsziele definiert:
Wissenschaftliche Befähigung Beschäftigungsbefähigung bzw. Beschäftigungsfähigkeit
- Bereitschaft zu zivilgesellschaftlichem Engagement bzw. bürgerlicheTeilhabe
- Persönlichkeitsbildung
Quellen:
PDF-Download
www.bmbf.de
Londoner Kommuniqué. Auf dem Wege zum Europäischen Hochschulraum: Antworten auf die Herausforderungen der Globalisierung
Bologna-Prozess
Der Bologna-Prozess ist ein Reformprozess an den Hochschulen mit dem Ziel einen gemeinsamen Europäischen Hochschulraum bis zum Jahr 2010 zu schaffen. Das wesentliche Ziel war die Einführung eines gestuften Studiensystems mit den europaweit vergleichbaren Abschlüssen Bachelor und Master, die die Mobilität der Studierenden und des wissenschaftlichen Personals innerhalb Europas verbessern. Dazu unterzeichneten am 19. Juni 1999 29 europäische Staaten die sog. Bologna-Erklärung mit der Zielstellung dieses Vorhaben bis zum Jahr 2010 umzusetzen. Zur Erreichung dieses Vorhabens wurden die folgenden Ziele formuliert:
- Einführung eines Systems gestufter Studiengänge mit den
- Abschlüssen Bachelor und Master als 1. und 2. Stufe und der Promotionsphase als dritter Stufe
- Schaffung eines Qualifikationsrahmens zur besseren Vergleichbarkeit der Hochschulabschlüsse auf nationaler und internationaler Ebene
- Einführung eines Leistungspunktesystems (ECTS)
- Verbesserung der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen u.a. durch die Verwendung des Diploma Supplement und des ECTS
- Förderung der Mobilität von Studierenden und wissenschaftlichem Personal
- Kooperation im Bereich der Qualitätssicherung
- Förderung der europäischen Dimension in der Hochschulausbildung
- Ausbau des Konzepts des Lebenslangen Lernens
Seit der Unterzeichnung der Bologna-Erklärung finden alle zwei Jahre Nachfolgekonferenzen statt, in denen die erzielten Fortschritte bilanziert werden. Aktuell beteiligen sich 46 Staaten am Bologna-Prozess.
Quellen:
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung zum Bologna-Prozess
www.hrk.de
Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) zum Bologna-Prozess
Deskriptoren
Deskriptoren sind kurze, fachunabhängige, generische Beschreibungen der Lernergebnisse eines Hochschulabschlusses. Sie unterscheiden sich in der gestuften Studienstruktur mit Bachelor, Master und Promotionsphase und beziehen sich auf folgende Kompetenzen: Wissen und Verstehen (Wissensverbreiterung und -vertiefung) und Können (Wissenserschließung), worunter instrumentelle, systemische und kommunikative Kompetenzen verstanden werden.
Mit den Dublin Descriptors wurden die fächerübergreifenden Beschreibungen des Leistungsprofils im Bachelor-, Master- und Promotionsniveau auf europäischer Ebene von der Arbeitsgruppe Joint Quality Initiative (http://www.jointquality.org) standardisiert.
Quellen:
Shared ‘Dublin’ descriptors for Short Cycle, First Cycle, Second Cycle and Third Cycle Awards. A report from a Joint Quality Initiative informal group (contributors to the document are provided in the Annex). 18 October 2004.
Gemeinsame "Dublin Descriptors" für Bachelor-, Master- und Promotionsabschlüsse. Bericht einer informellen Gruppe der Joint Quality Initiative (Übersetzung: Henning Schäfer, ZEvA, 2005).
Diploma Supplement
Das Diploma Supplement ist eine englischsprachige Zeugnisergänzung mit einheitlichen Angaben zur Beschreibung von Hochschulabschlüssen. Es informiert über die absolvierten Studieninhalte, den Studienverlauf und die mit dem Abschluss erworbenen akademischen und beruflichen Qualifikationen.
Mit dem Diploma Supplement soll die internationale Einstufung und Anerkennung deutscher akademischer Abschlüsse erleichtert werden. An der Universität Greifswald wird das Diploma Supplement bei Abschluss eines gestuften Studiengangs in deutscher und englischer Version ausgegeben.
Quelle: HRK; https://www.hrk.de/themen/studium/studienreform/
ECTS
Grundlage des ECTS sind Credits oder Leistungspunkte, die einzelnen Lehrveranstaltungen oder Modulen in Abhängigkeit vom studentischen Arbeitsaufwand zugewiesen werden. Ein Kredit- bzw. Leistungspunkt entspricht 25-30 Zeitstunden Arbeitsaufwand. Die Universität Greifswald hat sich auf das feste Verhältnis 1 ECTS = 30 Arbeitsstunden festgelegt (vgl. RPO). Für ein Studiensemester wird ein Arbeitsaufwand von insgesamt 900 Stunden (einschließlich der Zeit für das Selbststudium und Praktika) zugrunde gelegt, was etwa 30 Kredit- bzw. Leistungspunkten entspricht. Im Sinne von ECTS können somit in einem Studienjahr im Vollzeitstudium etwa 60 Leistungspunkte erworben werden. Diese stehen für einen angenommenen Gesamtarbeitsaufwand von 1500 – 1800 Stunden.
ECTS-Note
In der ECTS-Note wird die Leistung eines Studierenden zur Leistung der weiteren Prüfungsteilnehmenden in Beziehung gesetzt. Die Bestnote A sagt dementsprechend aus, dass der Studierende zu den besten 10% der Geprüften gehört, die Note B, dass der Studierende zu den darauffolgenden 25% gehört usw. Dies erleichtert die Übertragbarkeit von Noten zwischen Hochschulen mit unterschiedlichen Benotungssystemen.
Employability bzw. Berufsqualifizierung/Beschäftigungsfähigkeit
Die Berufsqualifizierung/Beschäftigungsfähigkeit der Absolventinnen und Absolventen soll in den neuen Bachelor- und Master-Studiengängen stärker gefördert werden als in den herkömmlichen Abschlussarten. Dies geschieht insbesondere durch die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen sowie durch die Integration berufsfeldorientierter Praktika.
Quelle: HRK; https://www.hrk.de/themen/studium/studienreform/
Evaluation
Evaluation ist das systematische, transparente, datengestützte Beschreiben und Bewerten eines Gegenstandes (DeGEval 2008, S. 13 ff).
Evaluationen sollen in ihren Zwecken, den angewandten Methoden der Datenerhebung und -auswertung sowie ihren Bewertungsgrundlagen nachvollziehbar und kritisierbar sein und vier grundlegende Eigenschaften aufweisen: Nützlichkeit, Durchführbarkeit, Fairness und Genauigkeit.
Nützlichkeit ergibt sich, wenn die Evaluation an den geklärten Evaluationszwecken sowie am Informationsbedarf der vorgesehenen Nutzer und Nutzerinnen, hier die Fachbereiche, Universitätsleitung und Gremien der akademischen Selbstverwaltung sowie die Verantwortlichen der zentralen Verwaltung der Universität, ausgerichtet ist. Durchführbar ist eine Evaluation, die realistisch, gut durchdacht, diplomatisch und kostenbewusst geplant und ausgeführt wird. Eine Evaluation soll respektvoll und fair mit Beteiligten und Betroffenen umgehen. Genau ist eine Evaluation, wenn sie gültige Informationen und Ergebnisse zu dem jeweiligen Evaluationsgegenstand und den Evaluationsfragestellungen hervorbringt und vermittelt – hier die Input-, Prozess- und Ergebnisqualität der Studienprogramme. Das ist in der Regel der Fall, wenn die anerkannten Methoden der empirischen Sozialforschung angewandt werden.
Quelle:
DeGEval – Gesellschaft für Evaluation e.V.(2008) (Hg.): Standards für Evaluation, 4. unveränderte Auflage. Mainz: 10-13.
Evaluation der Lehre
Der § 33 des Landeshochschulgesetzes Mecklenburg-Vorpommerns (LHG M-V) regelt die Evaluation der Lehre:
„Die Hochschulen begutachten und bewerten in regelmäßigen Abständen von höchstens sieben Jahren mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung und -sicherung die Erfüllung ihrer Aufgaben (Selbstevaluation). Bei der Bewertung der Lehre sind die Studierenden sowie die Absolventinnen und Absolventen zu beteiligen. Alle Mitglieder und Angehörigen der Hochschule haben die Pflicht, hierbei mitzuwirken. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Selbstevaluation erfolgt eine Begutachtung und Bewertung durch unabhängige externe Gutachterinnen oder Gutachter auf der Grundlage überregional anerkannter Verfahren. Das Nähere regeln die Hochschulen in einer Ordnung. Die Ergebnisse der Evaluierung sind zu veröffentlichen und bei der Mittelverteilung nach § 16 Abs. 3 zu berücksichtigen.“
Die Kultusministerkonferenz nennt in ihrem Beschluss zur Qualitätssicherung in der Lehre unverzichtbare Instrumente einer leistungsfähigen Evaluation, die durch Landes- oder Satzungsrecht der Hochschulen verbindlich zu regeln sind: Kombination von interner und externer (peer review) Evaluation, Festlegung eines bestimmten zeitlichen Turnus, Einbeziehung der Studierenden (z. B. studentische Lehrveranstaltungsevaluation, Bewertung der Lehr- und Prüfungsorganisation), Beteiligung von Agenturen/Netzwerken/Verbünden, um fach- und hochschulübergreifende Vergleichsmaßstäbe zu erhalten, Veröffentlichung der Ergebnisse sowie Einbeziehung der Absolventinnen und Absolventen (z. B. Absolventenbefragungen).
Quellen:
Landeshochschulgesetz MV (LHG)
mv.juris.de
KMK-Beschlüsse zu Evaluationen
www.kmk.org
Hochschuldidaktik
Weiterbildungsangebot der Universität Greifswald für Lehrende zur Förderung der Lehrkompetenz. Themen hochschuldidaktischer Veranstaltungen sind beispielsweise: Planung, Gestaltung und Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen, Lehrmethoden, Präsentationstraining, Medieneinsatz u. Ä.
Hochschulinformationssystem
Hochschulinformationssysteme oder Campus-Management-Systeme sind IT-Systeme, die administrative Aufgaben der Hochschule wie z. B. die Lehrveranstaltungs- und Prüfungsverwaltung übernehmen oder unterstützen. An der Universität Greifswald werden dafür Module der HIS GmbH (Hochschul-Informations-System GmbH) verwendet. LSF (Lehre, Studium, Forschung) ist eines der Module, das u. a. für die Lehrveranstaltungsadministration verwendet wird.
Learning Agreement
Das Learning Agreement (Studienabkommen) ist ein Instrument des European Credit Transfer System (ECTS). In ihm werden die Lehrveranstaltungen bzw. Module, die im Ausland zu absolvieren sind sowie die bei erfolgreichem Abschluss zu vergebenden Leistungspunkte festgelegt. Das Learning Agreement ist für die Heimat- und die Gasthochschule sowie für Studierende bindend. Die Studierenden stimmen zu, das Studienprogramm an der Gasthochschule als festen Bestandteil des Studiums zu absolvieren. Die Heimathochschule garantiert die volle akademische Anerkennung der aufgeführten Lehrveranstaltungen. siehe auch: „ECTS“
Learning Outcome
Unter Learning Outcome versteht man im Vorfeld definierte Qualifikationsziele (Kenntnisse, Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten), die durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Modul bzw. einer Lehrveranstaltung erreicht bzw. erworben werden sollen. Das Learning Outcome eines Moduls ist in der jeweiligen Fachprüfungs- und Fachstudienordnung im Modulhandbuch festgeschrieben. siehe auch: „Qualifikationsziele“, „Modulbeschreibung“
Lebenslanges Lernen
Das Abschlusskommuniqué der Bologna-Folgekonferenz in Prag 2001 hat das „lebensbegleitende oder lebenslange Lernen“ (LLL) als ein wichtiges Element des europäischen Hochschulraums hervorgehoben. Die kontinuierliche Fort- und Weiterbildung ist die unerlässliche Konsequenz von wachsendem Wettbewerb und der Nutzung neuer Technologien und gehört zu den Schlüsselstrategien, um das vom Europäischen Rat in Lissabon formulierte Ziel zu erreichen, Europa zur wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Wissensgesellschaft der Welt zu machen.
Lehrpreis/Preis für hervorragende Lehre
Akademischer Lehrpreis, mit dem die Universität Greifswald Lehrende für herausragendes Engagement, didaktische Kreativität und besondere Leistungen in der Lehre auszeichnet.
Lehrveranstaltungsevaluation (LVE)
Semesterweise durchgeführte Evaluation der Lehrveranstaltungen aller Fächer (pro Fach mindestens jede achte Lehrveranstaltung). Ziel der studentischen Lehrveranstaltungskritik ist es, den Lehrenden ein qualifiziertes, anonymes Feedback zu wichtigen Aspekten der Veranstaltungsqualität zu geben und dadurch kontinuierliche Veränderungsprozesse zu unterstützen.
Leistungspunkte
Leistungspunkte sind eine Maßeinheit für den quantitativen studentischen Arbeitsaufwand, den sogenannten Workload, welcher aus Kontakt- und Selbststudienzeit besteht. Die Zahl der Leistungspunkte richtet sich nach der Höhe des Arbeitsaufwands, den ein durchschnittlich begabter Studierender aufwenden muss, um eine bestimmte Lehrveranstaltung bzw. ein Modul erfolgreich zu absolvieren. 1 Leistungspunkt = 30 Stunden Arbeitsaufwand. Leistungspunkte werden nur nach bestandener Prüfung vergeben. Ihre Vergabe erfolgt nach dem „Alles-oder-Nichts“-Prinzip, d. h. sie ist unabhängig von der Benotung der jeweiligen Leistung.
siehe auch: „Workload“, „Leistungspunktesystem“, „ECTS“
Leistungspunktesystem
Laut Definition des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft (2000) ist ein Leistungspunktsystem „ein formaler Mechanismus zur Gliederung, Berechnung und Bescheinigung des Studienaufwands“. Leistungspunktsysteme können unterschiedliche Funktionen erfüllen: die Transferfunktion und die Akkumulationsfunktion. Eingeführt wurden Leistungspunkte zum Transfer von an einer Universität erbrachten Studienleistungen an eine andere (European Credit Transfer System / ECTS). Inzwischen erfüllen sie darüber hinaus auch eine akkumulative Funktion: Ihre Zahl gibt Auskunft über den Anteil eines Moduls an einem Studiengang und lässt so Rückschlüsse auf die Studierbarkeit zu. Damit hat sich das Leistungspunktsystem zu einem Instrument der Qualitätssicherung entwickelt.
Lissabon-Konvention
Legt die Prinzipien zur Anerkennung von Studienleistungen und Studienabschlüssen fest. Deutschland hat die Lissabon-Konvention im Oktober 2007 ratifiziert. Für das Anrechnungsverfahren von extern und im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen ergeben sich drei wesentliche Änderungen: a) Der Fokus bei der Anerkennungsentscheidung liegt auf den Kompetenzen, die der Studierende erworben hat, nicht auf den Inhalten; b) die Anrechnung kann nur verwehrt werden, wenn das Bestehen wesentlicher Unterschiede glaubhaft dargelegt werden kann (wenn Zweifel bestehen, muss angerechnet werden); c) Umkehr der Beweislast: Nicht der Studierende muss die Gleichwertigkeit der Leistungen beweisen, sondern die Hochschule müsste die Ungleichwertigkeit der Leistungen belegen.
Modul
Module bezeichnen ein Cluster bzw. einen Verbund zeitlich begrenzter, in sich geschlossener, methodisch und/oder inhaltlich ausgerichteter Lehr- und Lernblöcke, die konsekutiv sowohl innerhalb eines Faches als auch aus verschiedenen Fächern unterschiedlich kombiniert werden können. Sie sind zu abprüfbaren Einheiten zusammengefasst und können sämtliche Veranstaltungsarten eines Studiengangs umfassen. Maßgeblich für die konkrete Kombination von Modulen sind dabei jeweils die Qualifikationsziele (Learning Outcome), die durch das erfolgreiche Absolvieren eines Moduls erreicht werden.
Quelle: HRK; http://www.hrk.de/bologna/de/home/1969.php
Modulbeschreibung
Entsprechend den Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen der Kultusministerkonferenz (Beschluss vom 15.09.2000) sollen Modulbeschreibungen mindestens folgende Informationen enthalten: Inhalte und Qualifikationsziele (Learning Outcome) des Moduls, Lehr- und Lernformen, Voraussetzungen für die Teilnahme, Verwendbarkeit des Moduls, Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten, Häufigkeit des Angebots von Modulen, Arbeitsaufwand von Modulen und Dauer der Module.
Modularierung
Bachelor- und Masterstudiengänge müssen gemäß den Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunkten und die Modularisierung von Studiengängen und den ländergemeinsamen Strukturvorgaben gemäß § 9 Abs. 2 HRG für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen modularisiert sein. Mit der Modularisierung erfolgt eine Zusammenfassung von Stoffgebieten zu thematisch und zeitlich abgerundeten, in sich abgeschlossenen und mit Leistungspunkten versehenen abprüfbaren Einheiten. Diese können aus unterschiedlichen Veranstaltungsarten bestehen, die allerdings gemeinsame Kompetenzen vermitteln. Maßgeblich für die Zusammensetzung eines Moduls ist die Teilqualifikation, die durch das Absolvieren dieses Moduls erlangt werden soll. Dazu sind für jedes Modul Qualifikationsziele zu definieren, die die in dem Modul zu vermittelnden Kompetenzen beinhalten. Mit der Modularisierung von Studiengängen werden eine leichtere Lesbarkeit sowie eine fachliche und inhaltliche Vergleichbarkeit gewährleistet.
Quelle:
Seite der Hochschulrektorenkonferenz (HRK)
www.hrk.de
Peer Review
Peer-Review ist ein Verfahren zur Qualitätssicherung in Forschung und Lehre. Die wissenschaftlichen Arbeiten oder der Wissenschaftsbetrieb werden dabei durch unabhängige Gutachter gleichen Ranges, die sogenannten „Peers“ beurteilt.
Peer-Review ist seit den 1990er Jahren fester Bestandteil der Evaluation der Lehre an Hochschulen. In einem meist mehrstufigen Verfahren erfolgt zunächst die Selbstevaluation. Anhand des Selbstberichts des evaluierten Fachbereichs folgt die externe Evaluation durch ein Peer-Review. Eine Gutachterkommission besucht den Fachbereich/jedes Institut für ein bis zwei Tage und fasst die Eindrücke in einem Gutachten zusammen. Auf der Auswertenden Konferenz werden die Empfehlungen der Gutachterkommission diskutiert und hin zu konkreten Maßnahmen in den Hochschulen übergeleitet (vgl. Evaluation im Verbund Norddeutscher Universitäten).
Quellen:
Verbund Norddeutscher Universitäten (Hrsg.). Zielvereinbarungen als „Follow up“ der Evaluation von Studium und Lehre. Verbundmaterialien, Band 6. Hamburg, 2000.
Evaluation im Verbund Norddeutscher Universitäten:
Verbund Norddeutscher Universitäten
www.uni-nordverbund.de
(Verfahren und Phasen einer Evaluation)
Plagiat
Über franz. plagiaire „Dieb geistigen Eigentums“ aus lat. plagiarius „Seelenverkäufer, Menschenräuber“. Ausweisung fremder geistiger Leistungen als eigene, z.B. durch Übernahme von Textstellen aus Büchern ohne Kenntlichmachung des Zitats. Die Universität Greifswald hat sich in ihren „Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald“ folgendermaßen positioniert: „Ein Plagiat zu begehen, ist mit ethischem wissenschaftlichem Verhalten unvereinbar und kann unter keinen Umständen akzeptiert werden. Auf die Verwendung von Arbeiten anderer muss immer in geeigneter Weise hingewiesen werden.“ Ansprechpartnerin/Ansprechpartner ist die Ombudsfrau/der Ombudsmann für Fragen wissenschaftlichen Fehlverhaltens.
Plagiatssoftware
Eigentlich Plagiatserkennungssoftware: Software, die Texte auf Übereinstimmungen mit anderen Texten z. B. Internetseiten überprüft. Mithilfe der Software kann festgestellt werden, ob Zitate auch als solche ausgewiesen sind. Die Universität Greifswald arbeitete von 2012 bis 2016 mit der Plagiatserkennungssoftware Turnitin. In Absprache mit der Dienstberatung der Dekane der Fakultäten wurde der Vertrag mit Turnitin nicht verlängert, da in den Fakultäten kein Bedarf gesehen wurde (siehe Bericht des Rektorats an den Senat der Universität Greifswald am 18.02.2015).
Programmakkreditierung
Bei der Programmakkreditierung werden in einem sog. Peer-Review-Verfahren, d.h. der Qualitätsüberprüfung in einem Verfahren unter Einbeziehung der Hochschulen und externer Gutachter, einzelne Studienprogramme anhand bestimmter Mindeststandards bewertet. Die abschließende Entscheidung der Gutachtergruppe führt schließlich zur Akkreditierung (ggf. unter Auflagen) oder Nichtakkreditierung, also der Verleihung oder Nichtverleihung eines Qualitätssiegels für den betreffenden Studiengang.
Weiterführende Hinweise zur Programmakkreditierung unter:
www.akkreditierungsrat.de
(Kriterien und Verfahrensregeln für die Akkreditierung von Studiengängen)
Prüfungsordnung
Bestimmt für den jeweiligen Studiengang die Regelstudienzeit, die Fristen für die Meldung zu Prüfungen, die Voraussetzungen für die Zulassung zu Prüfungen, die Bearbeitungszeiten für die Anfertigung schriftlicher Prüfungsarbeiten, die Prüfungsanforderungen sowie das Prüfungsverfahren.
Qualität der Lehre
Das Verständnis einer Qualität von Studium und Lehre ist kontextabhängig (Gaethgens 2004); Qualität bemisst sich aber letztlich an den Zielen und Wirkungen von Studium und Lehre. Die Qualität im Bereich Studium und Lehre an der Universität Greifswald hat dann das wünschenswerte Ausmaß erreicht, wenn die angestrebten Zielsetzungen erreicht werden.
Entsprechend dem Leitbild der Universität Greifswald und in Anlehnung an den Wissenschaftsrat (2008) wird die Qualität von Studium und Lehre an der Universität Greifswald hier wie folgt definiert:
- Qualitativ hochwertige Lehre vermittelt fundierte Fach- und Methodenkenntnisse,
- beinhaltet die Einübung wissenschaftlichen Denkens und Arbeitens,
- bezieht Studierende soweit wie möglich in Forschungen ein,
- führt zur Ausbildung von Reflexionskompetenz sowie Urteilsvermögen und
- bereitet Studierende darauf vor, in Berufsfelder einzutreten, die Selbständigkeit und Verantwortlichkeit in der Problemdefinition und -lösung verlangen.
Selbständigkeit und Verantwortlichkeit in der Problemdefinition und -lösung verlangen.
Quellen:
Gaethgens, P.: Qualität in Studium und Lehre – Die Position der Hochschulrektorenkonferenz. In: W. Benz, J. Kohler, K. Land-fried (Hrsg.): Handbuch Qualität in Studium und Lehre, Abschnitt B 4.4, S. 6ff, Berlin: Raabe, 2004
Wissenschaftsrat: Empfehlungen zur Qualitätsverbesserung von Lehre und Studium. Köln 2008
Leitbild der Universität Greifswald:
www.uni-greifswald.de
Qualitätssicherung
Der Begriff der Qualitätssicherung umfasst Maßnahmen, die sicherstellen sollen, dass ein Produkt oder eine Dienstleistung ein festgelegtes Qualitätsniveau erreicht (vgl. DIN EN ISO 9000:2005).
Um die Qualitätssicherung und -entwicklung in der Lehre dauerhaft zu gewährleisten sind verschiedene, sich ergänzende Maßnahmen und Verfahren erforderlich, die alle Hochschulen in Deutschland einbeziehen, in ihrer Ausgestaltung und Gewichtung jedoch Raum für länder- und hochschulspezifisch unterschiedliche Schwerpunkte und Entwicklungen lassen… Unverzichtbare Kernelemente eines nachhaltigen Qualitätssicherungssystems sind nach Meinung der Kultusministerkonferenz (KMK 2005, S.5 f): Akkreditierung, Evaluation, Betreuungskonzept, Förderung der Lehrkompetenz, Qualitätssichernde Maßnahmen bei Aufnahme des Studiums, beim Übergang Bachelor/Master und beim Übergang Hochschule/Beruf
Quellen:
Kultusministerkonferenz. Qualitätssicherung in der Lehre. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 22.09.2005.
Qualifikationsziele bzw. Learning Outcome
Was sind Qualifikationsziele bzw. Learning Outcome?
Unter Learning Outcome versteht man im Vorfeld definierte Qualifikationsziele, die durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Modul bzw. einer Lehrveranstaltung erreicht werden sollen. Zur Erhöhung der Transparenz und zur besseren Orientierung der Studierenden enthalten die Modulbeschreibungen Informationen über die angestrebten Learning Outcomes der jeweiligen Module.
Quelle: HRK; http://www.hrk.de/bologna/de/home/1969.php
Schlüsselqualifikationen (engl. soft skills)
Nicht nur die rein fachliche Ausbildung, sondern auch persönliche Fähigkeiten – die Schlüsselqualifikationen – spielen heute für den erfolgreichen Einstieg in das Berufsleben eine entscheidende Rolle. Dazu gehören beispielsweise Kommunikations- und Teamfähigkeit, Belastbarkeit und Leistungsbereitschaft, analytisches und strukturiertes Denken sowie konzeptionelle und organisatorische Fähigkeiten.
Studieneingangsbefragung
Regelmäßige Befragung von Studienanfängerinnen und Studienanfängern an der Universität Greifswald die zwei Wochen nach Beginn des Wintersemesters erfolgt. Ziel ist es, im Rahmen der Qualitätssicherung Auskunft über die Ausgangssituation der neuen Studierenden sowie Informationen zu deren Zufriedenheit mit den Einführungsangeboten der Universität Greifswald zu erhalten.
Studierbarkeitsbefragung
Jährliche Befragung von Studierenden der Universität Greifswald im 3. Semester. Ziel ist es, zum Zwecke der Qualitätsentwicklung in Studium und Lehre Eindrücke zu erfassen, die die Studierenden in ihrem ersten Studienjahr gesammelt haben. Der Fragebogen enthält u. a. Fragen zu den Vorkenntnissen, zu Studien- und Lernaufwand und zur physischen und psychischen Belastung durch das Studium.
Systemakkreditierung
Gegenstand der Systemakkreditierung soll das gesamte interne Qualitätssicherungssystem einer Hochschule im Bereich Studium und Lehre sein. Während des Verfahrens werden die für Studium und Lehre relevanten Strukturen und Prozesse einer Universität daraufhin überprüft, ob sie das Erreichen der Qualifikationsziele und eine hohe Qualität der Studiengänge gewährleisten, wobei hier die European Standards and Guidelines for Quality Assurance in Higher Education (EQA-HE), die Vorgaben der Kultusministerkonferenz und die Kriterien des Akkreditierungsrates maßgeblich sind. Es handelt sich um ein mehrstufiges Verfahren, das auf dem Prinzip des Peer Review beruht und durch eine Akkreditierungsagentur durchgeführt wird. Eine verfahrensabschließende positive Akkreditierungsentscheidung bescheinigt der Hochschule, dass ihr Qualitätssicherungssystem im Bereich von Studium und Lehre geeignet ist, die vorgegebenen Qualifikationsziele und Qualitätsstandards für die angebotenen Studiengänge zu gewährleisten.
Weiterführende Hinweise zur Systemakkreditierung unter:
www.akkreditierungsrat.de
Kriterien und Verfahrensregeln für die Systemakkreditierung)
Transcript of Records
Das Transcript of Records (Abschrift der Studiendaten) ist ein Instrument des ECTS und führt die Leistungen der Studierenden in leicht verständlicher und umfassender Form auf. Für jedes erfolgreich absolvierte Modul bzw. für jede erfolgreich absolvierte Lehrveranstaltung werden nicht nur die Leistungspunkte, sondern auch die an der Gasthochschule vergebenen Noten sowie die ECTS-Grades angegeben. Somit werden die studentischen Leistungen sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht widergespiegelt.
Quelle: HRK; http://www.hrk.de/bologna/de/home/1969.php
Work load
Workload ist der in Zeitstunden ausgedrückte erwartete studentische Arbeitsaufwand, der, im Unterschied zum System der Semesterwochenstunden, das gesamte Studienpensum berücksichtigt.
Er bildet die Grundlage für die Zuordnung von Leistungspunkten zu Modulen bzw. Lehrveranstaltungen und setzt sich zusammen aus der Kontaktzeit, der Zeit für Prüfungen, Prüfungsvorbereitung und Abschlussarbeit sowie dem Selbststudium. Der studentische Arbeitsaufwand liegt in einem Korridor zwischen 1500 und 1800 Stunden pro Jahr. Die Workload ist Planungsgröße bei der Studiengangsentwicklung (Überlastschutz) und erleichtert die Anerkennung von Studienleistungen beim Hochschulwechsel. (Quelle: www.hrk-nexus.de/glossar-der-studienreform/E/)
Stabsstelle Integrierte Qualitätssicherung in Studium und Lehre (IQS)
Baderstraße 4/5
17489 Greifswald
Postanschrift: 17487 Greifswald
Telefon +49 3834 420-1136, -3379, -3373
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