System der Qualitätssicherung in Studium und Lehre

Die Universität Greifswald wurde am 14. September 2015 von der Agentur AQAS erstmals systemakkreditiert. Die Weiterentwicklung der Studienangebote erfolgt seither eigenverantwortlich. Zwei Verfahren der Qualitätssicherung sind zentral für die Überprüfung der formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß Studienakkreditierungsstaatsvertrag (StAkkStV) in Verbindung mit der Studienakkreditierungslandesverordnung:

  • die Erst- und Reakkreditierung der Studienprogramme im Gefolge der Verfahren der periodischen externen Fachevaluation der Lehreinheiten, ein mehrstufiges Evaluationsverfahren gemäß §3a LHG M-V und wissenschaftlichen Standards,
  • die Konzeptakkreditierung neuer Studiengänge im Gefolge des Verfahrensablaufs der Studienkommission des Senats, der die Curriculumentwicklung sowie die Generierung/Änderung sowie Genehmigung der Prüfungsordnungen umfasst und eine technische Prüfung durch zentrale Verwaltung und Beauftragte beinhaltet.

Das Zusammenwirken der verschiedenen Akteure und die Maßstäbe bei der Qualitätsicherung werden in der Selbstdokumentation der Hochschule zum Verfahren der Systemreakkredierung zusammenfassend beschrieben, die am 10.12.2019 in der Dienstberatung gemäß § 16 Grundordnung der Universität Greifswald mit den Vertreter*innen der Fakultäten und Studierendenschaft beraten, daran anschließend im Senat (18.12.2019) und in der Studienkommission des Senats (08.01.2020) unter Beteiligung aller Mitgliedsgruppen der Universität erörtert wurde.

Kern einer Qualitätssicherung in Studium und Lehre ist die Ausrichtung auf die Qualifikationsziele, d. h. auf die angestrebten Lernergebnisse (Learning Outcomes), d. h. Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Studierenden. Die Studierenden sollen im Studium Kenntnisse und Fähigkeiten in jeweils der Abschlussart angemessener Tiefe und Breite erlangen, „die in einem beruflichen Tätigkeitsfeld zur selbständigen Wahrung, Mehrung, Anwendung und Weitergabe von Wissen und wissenschaftlichen oder künstlerischen Methoden […] befähigen“ (§ 28 LHG M-V). Die wissenschaftliche oder künstlerische Befähigung umfasst neben der Fachkompetenz gemäß Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse auch überfachliche Kompetenzen (instrumentelle, systemische, kommunikative und kooperative). Diese werden wissenschaftlich operationalisiert (Konzeptpapier der Universität Greifswald von Dr. Stefan Schelske und Dr. Andreas Fritsch. Beschluss der Dienstberatung gem. § 16 GrundO vom 21.06.2016).

In den regelmäßigen Lehrberichten nehmen die Studiendekan*innen eine Stärken-Schwächen-Analyse anhand allgemeiner Ziele für ein attraktives Studienangebot vor:

  • Der Studiengang ist angemessen ausgelastet. Die Attraktion geeigneter Studierender gelingt.
  • Die Studierfähigkeit der Studienanfänger ist gegeben und die Studienanforderungen sind angemessen.
  • Der Studienabbruch übersteigt einen hinnehmbaren Umfang nicht.
  • Die Studierenden absolvieren in angemessener Zeit ihr Studium.
  • Die Absolvent*innen sind hervorragend ausgebildet. Sie finden in angemessener Zeit eine adäquate Beschäftigung.