Universitätsinterne Akkreditierung von Studienprogrammen

Die Akkreditierung der Bachelor- und Masterstudiengänge im Gefolge der periodischen externen Fachevaluation einer Lehreinheit oder nach erfolgreichen Durchlaufen des Verfahrensgangs der Senatsstudienkommission stellt die universitätsinterne Alternative zur Programmakkreditierung durch eine externe Agentur dar.

Für den Antrag auf Akkreditierung eines Bachelor- oder Masterstudiengangs werden folgende Dokumente benötigt:

  • Konzeptpapier zur Studiengangsgeschreibung (bei neuen oder substanziell geänderten Studiengängen)
  • Gutachten einer externen Gutachtenkommission (mindestens eine*r externer Fachwissenschaftler*in, eine*r Vertreter*in der Berufspraxis, ein*e externe*r Studierendenvertreter*in) zu den fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß Teil 3 der Musterrechtsverordnung zum Studienakkreditierungsstaatsvertrag
  • Beteiligung der Studierendenvertretung/Fachschaft an der Studienprogrammentwicklung bzw. studentische Stellungnahme
  • erfolgreiches Durchlaufen des Verfahrensgangs der Senatsstudienkommission (technische Prüfung der formalen Kriterien gemäß Teil 2 der Musterrechtsverordnung zum Studienakkreditierungsstaatsvertrag)

Das Rektorat stellt die Akkreditierungsfähigkeit anhand der vorliegende Dokumente fest. Gemäß § 3 a des Landeshochschulgesetzes M-V wirken alle Mitglieder und Angehörigen der Universität an der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung mit.

Die Prozessbeschreibung zur universitätsinternen Akkreditierung sowie Hinweise zur Akkreditierung von neuen oder substanziell geänderten Studienprogrammen an der Universität Greifswald finden Sie hier:


Stabsstelle Integrierte Qualitätssicherung in Studium und Lehre (IQS)
Baderstraße 4/5
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Postanschrift: 17487 Greifswald

Telefon +49 3834 420-1136, -3379, -3373
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