Informationen und Hinweise
- Beratung bei der Erstellung von Finanzierungsplänen/-anträgen, insbesondere bei der Kalkulation der Personalkosten
- Beschaffung von geforderten Bestätigungen und Nachweisen
- Prüfen von Vertragsentwürfen bzw. juristische Begleitung von Vertragsverhandlungen und -gestaltung, insbesondere bei Forschungskooperationen, F&E-Verträgen, Auftragsforschungsverträgen
- Einholen der Unterschriften von Rektorin bzw. Kanzler
Prüfen der Bewilligungen und rechtsverbindliche Annahme
- Einrichten der Drittmittelkostenstellen
- Erstellen von bzw. Hilfe bei Mittelanforderungen/Rechnungslegung
- Überwachung/Prüfung von Zahlungseingängen und Auszahlungen
- Prüfung beantragter Einstellungen von Drittmittelpersonal, Prüfung der Personalkostenbuchungen
- Zusammenarbeit mit dem Projektleiter zur Einhaltung aller aus dem Projekt und dem Haushaltsrecht resultierenden Regularien
- Beratung bei Anträgen zur Mittelumwidmung, Mittelaufstockung und Laufzeitverlängerung
- Prüfung und Bestätigung von Verwendungsnachweisen und deren Weiterleitung an den Drittmittelgeber
- Vorbereitung von vorgeschriebenen Wirtschaftsprüfungen (Audits) und Erledigung aller im Zusammenhang mit ihrer Durchführung anfallenden Aufgaben
- Rückzahlung von evtl. Kassenresten
- Schließen der Kostenstelle
- Bei zuwendungsgeförderten Projekten: Erstellen eines Antrages gemäß den jeweiligen Bedingungen des Mittelgebers. Anträge müssen grundsätzlich über das Referat Drittmittel der Rektorin oder dem Kanzler zur Unterschrift vorgelegt werden bevor sie beim Geldgeber eingereicht werden (Ausnahme: DFG).
Ist im Rahmen des Projektes ein Eigenanteil zu erbringen, sind die Einzelheiten hierzu vor der Einreichung des Antrags zu klären. Zusammen mit den Antragsunterlagen ist eine schriftliche Zustimmung des Dekans der jeweiligen Fakultät zur Erbringung des Eigenanteils beim Referat Drittmittel einzureichen.
(Bei Fragen zum finanziellen Teil der Antragsunterlagen, insbesondere Kalkulation der Personalkosten, stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Referats Drittmittel gerne zur Verfügung.)
Für Auftragsforschungsprojekte: Kalkulation der Vergütung anhand der Drittmittelanzeige.
(Bei Fragen zur Kalkulation steht Ihnen das Referat Drittmittel gerne zur Verfügung.)
- Nur bei der Auftragsforschung: Erstellen eines Vertragsentwurfs oder Angebots mit Hilfe des Referats Drittmittel bzw. Weiterleiten von Vertragsentwürfen des Auftraggebers zur rechtlichen Prüfung an das Referat Drittmittel. Verträge und Angebote dürfen nur von der Rektorin oder vom Kanzler – nicht vom Projektleiter – unterzeichnet werden.
- Vor dem rechtsverbindlichen Abschluss von Verträgen über Auftragsforschungsprojekte bzw. der Einholung der Kanzlerunterschrift bei Zuwendungsprojekten: Einreichen der vollständig unterschriebenen Drittmittelanzeige. Erfolgte die Drittmitteleinwerbung bei Zuwendungsprojekten ohne förmlichen, vom Kanzler unterschriebenen Antrag ist die Drittmittelanzeige spätestens nach Erhalt der Bewilligung einzureichen.
Die Drittmittelanzeige wird regelmäßig aktualisiert. Bitte verwenden Sie daher stets das jeweils im Internet herunterladbare Formular!
(Bei Fragen zum Ausfüllen der Drittmittelanzeige stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Referats Drittmittel gerne zur Verfügung)
- Nach Eingang der Unterlagen beim Referat Drittmittel wird eine Kostenstelle (KSt.) für Ihr Projekt vergeben. Diese wird Ihnen umgehend zusammen mit dem Formular für die Unterschriftsberechtigung für das Projekt zugesandt.
Bitte geben Sie zur einfacheren Bearbeitung im Referat Drittmittel immer Ihre KSt. an.

Allgemeine Hinweise zu Drittmittelprojekten

Durch das Online-Selbstbedienungsportal HIS QISFSV wird eine synchrone Anbindung dezentraler Einrichtungen an das Buchungssystem der zentralen Verwaltung ermöglicht. Nach erteilter Berechtigung zum Abruf von Finanzberichten sowie anschließender Freischaltung durch das Referat Drittmittel können Sie sich auf der Seite
fsv.uni-greifswald.de
anmelden und dort für das jeweilige Projekt den Kontostand, die Einzelbuchungen, einen Kontoauszug sowie eine Finanzsicht abrufen. Für den Zugriff von außerhalb des Universitäts-Netzes ist ein VPN-Zugang erforderlich.

Für die Beantragung von Drittmittelprojekten sind die folgenden Registrierungsnummern der Universität Greifswald (nicht Universitätsmedizin) zu verwenden:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 137 584 813 Dokument*
Steuernummer: 084/144/02314 Dokument*
PIC: 999 858 056
EuropeAid: DE-2007-DQQ-2711285372
EuroStat: 2021/027/DE
DUNS: 330057191
SAM (Unique Entity ID): KNEAYTC3BY95
(N)CAGE: DA339
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Auftragsforschung
Bitte verwenden Sie zur Kalkulation die Drittmittelanzeige (auf Seite 1 „Auftragsforschung“ anklicken). Die Personalkosten, die in die Berechnung der Vergütung einfließen müssen, werden von dem Formular selbständig berechnet.
Im Übrigen ist das Referat Personal auch im Rahmen von Drittmittelprojekten für Personalangelegenheiten und den Abschluss von Honorarverträgen zuständig.

Deutsch
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Bei Dienstreisen im Rahmen von Drittmittelprojekten sind in der Regel die Bestimmungen des Landesreisekostenrechts (siehe Link im Folgenden) zu beachten. Entsprechendes gilt bei Kostenübernahmeerklärungen für Reisekosten von nicht an der Universität beschäftigten Personen.
Bitte verwenden Sie bei der Beantragung/Abrechnung von Dienstreisen sowie bei Kostenübernahmeerklärung die entsprechenden Formulare des Referats Personal.

Das Vergaberecht und die Dienstanweisung für die Vergabe (Beschaffungsordnung) müssen auch bei Beschaffungen und der Vergabe von Aufträgen, die aus Drittmitteln finanziert werden, beachtet werden. Das gilt selbst dann, wenn bereits im Förderantrag ein bestimmter Auftragnehmer vorgesehen und vom Geldgeber akzeptiert wurde.
Bitte nehmen Sie rechtzeitig mit dem Referat Beschaffung Kontakt auf.

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Referatsleitung
Karsten Bunge
Raum 2.07
Rubenowstraße 2
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 1265
Telefax +49 3834 420 1365
karsten.bungeuni-greifswaldde