Gute wissenschaftliche Praxis

Zu den konstitutiven Bedingungen wissenschaftlichen Arbeitens gehört die Einhaltung grundlegender wissenschaftsethischer Standards, der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis. Dazu zählen etwa Normen für den korrekten Umgang mit wissenschaftlichen Daten oder mit wissenschaftlichen Leistungen anderer Personen.

Wenn Personen einen Fall von wissenschaftlichem Fehlverhalten vermuten, können sie eine Ombudsperson ansprechen. Sie wird in vertraulichen Gesprächen mit den Parteien eine Klärung suchen. Liegt der begründete Verdacht eines Fehlverhaltens vor, das auf diese Weise nicht befriedigend zu klären und zu bewältigen ist, wird die Ombudsperson die universitätsinterne Kommission Selbstkontrolle in der Wissenschaft einschalten. Die Arbeitsweise der Kommission ist in einer Satzung festgeschrieben. Mit der Einrichtung dieser Kommission und der Benennung von Ombudspersonen folgt die Universität Empfehlungen der DFG. Sie unterstützt die Arbeit der lokalen Institutionen durch einen eigenen Ombudsman für die Wissenschaft und ein entsprechendes Ombudgremium. 

Die Vermittlung der Standards guter wissenschaftlicher Praxis ist Teil der akademischen Lehre; Promovierenden werden sie im Rahmen der normalen Betreuung, in Graduiertenkollegs und in Veranstaltungen der Graduiertenakademie vermittelt.